Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)
Hier finden Sie Informationen zum inhaltlichen Aufbau des Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogens und zur Bedeutung der damit gewonnenen Ergebnisse. Darüber hinaus können Sie den Umfang, sowie die in iDocLive verfügbaren Versionen einsehen.
Beschreibung
Der Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sammelt Informationen darüber, ob der Patient seit seiner letzten Vorstellung beim Arzt bei sich eine unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) bzw. eine arzneimittelbedingte Nebenwirkung beobachtet hat.
Als unerwünschte Arzneimittelwirkung, kurz UAW, bezeichnet man weitere, in der Regel schädliche bzw. unbeabsichtigte Wirkungen eines Medikaments bzw. einer pharmakologischen Substanz, die zusätzlich zur gewünschten Hauptwirkung auftreten. Weltweit sind etwa 5–10 % aller Krankenhausaufnahmen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) zurückzuführen. In Deutschland sind UAW der Grund für 6,5 % der Vorstellungen in der Notaufnahme.[1] Abgesehen davon treten bei bis zu 10% der stationär behandelten Patienten im Laufe der Behandlung UAW auf.[2]
Jedes Arzneimittel kann unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) hervorrufen. Vor ihrer Zulassung werden Arzneimittel in klinischen Studien getestet. Die aus diesen Studien gewonnen Erkenntnisse sind aber nicht vollständig, weil sie an einer relativ geringen Anzahl Patienten und unter kontrollierten Bedingungen, die der täglichen Arztpraxis nicht entsprechen durchgeführt werden. Sie müssen ergänzt werden, z. B. durch gezielte Studien zur Arzneimittelüberwachung oder durch das Spontanmeldesystem für UAW. Ärzte sind gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Aber auch Patienten oder Angehörige von Patienten sollen UAW melden. Sie tragen damit dazu bei, den Gebrauch von Arzneimitteln sicherer zu machen. Schon der Verdacht, dass zwischen der Anwendung eines Arzneimittels bzw. Medizinprodukts und einer unerwünschten Reaktion ein ursächlicher Zusammenhang bestehen könnte, sollte zu einer Meldung führen.[3]
Inhaltlicher Aufbau
Die Fragen im Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sind angelehnt an den Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen des BfArM. Als erstes muss der Patient abgeben, ob er seit dem letzten Besuch beim Arzt eine UAW beobachtet hat. Falls die Antwort positiv ist, werden weitere Angaben zu dieser UAW abgefragt wie eine genaue Beschreibung, Beginn der UAW, ob und wann die Nebenwirkung endete, Stärke der UAW. Anschließend soll der Patient angeben ob und wenn ja welches Medikament er verdächtigt für die UAW verantwortlich zu sein und weitere Angaben zur Dosierung und wegen der UAW vorgenommener Dosisänderung machen. Zum Schluss wir abgefragt, ob Behandlungsmaßnahmen oder eine stationäre Behandlung aufgrund der UAW notwendig waren und wie der aktuelle Zustand des Patienten bzgl. der UAW ist.
Auswertungshinweise
/
Bedeutung der Ergebnisse
Die Meldung von UAW und UAW-Verdachtsfällen hilft die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen. Abgesehen davon ermöglichen die Informationen aus diesem Fragebogen dem Arzt die individuelle Therapie seiner Patienten anzupassen, z.B. die Dosis zu reduzieren oder sogar ein Medikament auszutauschen. Das führt zu einer höheren Lebensqualität und besseren Compliance der Patienten, weniger UAW-bedingter Vorstellungen in den Notaufnahmen und Krankenhausaufenthalten. Die Arzneimitteltherapie wird dadurch effektiver und sicherer, was wiederum den Behandlungserfolg steigert und die Kosten für das Gesundheitssystem reduziert.
Komponenten des Zeitpunktberichts in iDocLive®
Nachfolgend können Sie die Komponenten der in iDocLive erstellten Zeitpunktberichte einsehen. Diese Darstellung richtet sich insbesondere an Behandelnde.
Kurzbeschreibung
Als unerwünschte Arzneimittelwirkung, kurz UAW, bezeichnet man weitere, in der Regel schädliche bzw. unbeabsichtigte Wirkungen eines Medikaments bzw. einer pharmakologischen Substanz, die zusätzlich zur gewünschten Hauptwirkung auftreten. Der Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sammelt Informationen darüber, ob der Patient seit seiner letzten Vorstellung beim Arzt bei sich eine unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) bzw. eine arzneimittelbedingte Nebenwirkung beobachtet hat. Ärzte sind gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Aber auch Patienten oder Angehörige von Patienten sollen UAW melden. Sie tragen damit dazu bei, den Gebrauch von Arzneimitteln sicherer zu machen. Schon der Verdacht, dass zwischen der Anwendung eines Arzneimittels bzw. Medizinprodukts und einer unerwünschten Reaktion ein ursächlicher Zusammenhang bestehen könnte, sollte zu einer Meldung führen.[3]
Die Fragen im Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sind angelehnt an den Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen des BfArM. Als erstes muss der Patient abgeben, ob er seit dem letzten Besuch beim Arzt eine UAW beobachtet hat. Falls die Antwort positiv ist, werden weitere Angaben zu dieser UAW abgefragt wie eine genaue Beschreibung, Beginn der UAW, ob und wann die Nebenwirkung endete, Stärke der UAW. Anschließend soll der Patient angeben ob und wenn ja welches Medikament er verdächtigt für die UAW verantwortlich zu sein und weitere Angaben zur Dosierung und wegen der UAW vorgenommener Dosisänderung machen. Zum Schluss wir abgefragt, ob Behandlungsmaßnahmen oder eine stationäre Behandlung aufgrund der UAW notwendig waren und wie der aktuelle Zustand des Patienten bzgl. der UAW ist.
Grenzwerte
Bei diesem Fragebogen wird kein Score errechnet, daher gibt es auch keine Grenzwerte.
Einsatzgebiete
Die Meldung von UAW und UAW-Verdachtsfällen hilft die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen. Abgesehen davon ermöglichen die Informationen aus diesem Fragebogen dem Arzt die individuelle Therapie seiner Patienten anzupassen, z.B. die Dosis zu reduzieren oder sogar ein Medikament auszutauschen. Das führt zu einer höheren Lebensqualität und besseren Compliance der Patienten, weniger UAW-bedingter Vorstellungen in den Notaufnahmen und Krankenhausaufenthalten. Die Arzneimitteltherapie wird dadurch effektiver und sicherer, was wiederum den Behandlungserfolg steigert und die Kosten für das Gesundheitssystem reduziert.
Anmerkung
Im Fragebogen verwendete Medien
In diesem Fragebogen werden keine Medien verwendet.
Versionen
iDocLive Versionierung
Aktuell gültige Version
v1.0.0
Versionshistorie
/
Fragebogenfassungen
Der Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen ist kein validiertes Instrument und in dieser Fassung nur in iDocLive verfügbar. Die Patientenangaben werden nicht zur Score-Berechnung verwendet und dienen der Dokumentation und der Information des Behandlers.
Weitere Versionen:
Umfang
Der Fragebogen enthält 20 Fragen (12 Single Choice, 8 Freitext). Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 5 Minuten.
Unter folgendem Link können Sie den Fragebogenumfang mit allen Fragen einsehen: UAW - Fragebogen
Siehe auch
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Schurig, Marlen/Böhme, Miriam/Just, Katja/Scholl et al., Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) in der Krankenhausnotaufnahme Prävalenz von UAW-Verdachtsfällen in vier Notaufnahmezentren in Deutschland, in: Deutsches Ärzteblatt International 2018, 115: 251–8, abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/197352/Unerwuenschte-Arzneimittelwirkungen-(UAW)-in-der-Krankenhausnotaufnahme
- ↑ Unerwünschte Arneimittelwirkungen als Grund für eine Krankenhausaufnahme. Der Arzneimittelbrief, Jg. 36, S 94; Ausgabe 12 / 2002. abrufbar unter: https://der-arzneimittelbrief.com/artikel/2002/unerwuenschte-arneimittelwirkungen-als-grund-fuer-eine-krankenhausaufnahme
- ↑ 3,0 3,1 Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern. Gemeinsam erarbeitet von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Deutsches Ärzteblatt 104 (21), 1533 - 1534, 25. Mai 2007, abrufbar unter: https://www.akdae.de/fileadmin/user_upload/akdae/Arzneimittelsicherheit/UAW-Meldung/Info/UAW-Leitfaden-Kinder.pdf