Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. April 2024, 15:56 Uhr
Hier finden Sie Informationen zum inhaltlichen Aufbau des Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogens und zur Bedeutung der damit gewonnenen Ergebnisse. Darüber hinaus können Sie den Umfang, sowie die in iDocLive verfügbaren Versionen einsehen.
Beschreibung
Der Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sammelt Informationen darüber, ob der Patient seit seiner letzten Vorstellung beim Arzt unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) oder arzneimittelbedingte Nebenwirkungen bei sich beobachtet hat.
Als unerwünschte Arzneimittelwirkung, kurz UAW, bezeichnet man weitere, in der Regel schädliche bzw. unbeabsichtigte Wirkungen eines Medikaments bzw. einer pharmakologischen Substanz, die zusätzlich zur gewünschten Hauptwirkung auftreten. Weltweit sind etwa 5–10 % aller Krankenhausaufnahmen auf UAW zurückzuführen. In Deutschland sind UAW der Grund für 6,5 % der Vorstellungen in der Notaufnahme.[1] Abgesehen davon treten bei bis zu 10% der stationär behandelten Patienten im Laufe der Behandlung UAW auf.[2]
Jedes Arzneimittel kann unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) hervorrufen. Vor ihrer Zulassung werden Arzneimittel in klinischen Studien getestet. Die aus diesen Studien gewonnen Erkenntnisse sind jedoch nicht vollständig, da sie an einer relativ geringen Anzahl Patienten und unter kontrollierten Bedingungen, die der täglichen Arztpraxis nicht entsprechen, durchgeführt werden. Sie müssen daher durch ergänzende Studien zur Arzneimittelüberwachung oder durch das Spontanmeldesystem für UAW ergänzt werden. Ärzte sind gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Aber auch Patienten oder deren Angehörige sind angefordert, UAW zu melden, um so dazu beizutragen, den Gebrauch von Arzneimitteln sicherer zu machen. Bereits der Verdacht auf einen unsachlichen Zusammenhang zwischen der Anwendung eines Arzneimittels oder Medizinprodukts und einer unerwünschten Reaktion sollte zu einer Meldung führen.[3]
Inhaltlicher Aufbau
Die Fragen im Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sind angelehnt an den Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen des BfArM. Als erstes muss der Patient abgeben, ob er seit dem letzten Besuch beim Arzt eine UAW beobachtet hat. Bei einer positiven Antwort werden weitere Angaben zu dieser UAW abgefragt, wie eine genaue Beschreibung, Beginn der UAW, ob und wann die Nebenwirkung endete (falls zutreffend) und die Stärke der UAW. Anschließend soll der Patient angeben, ob und wenn ja welches Medikament er verdächtigt für die UAW verantwortlich zu sein und weitere Angaben zur Dosierung sowie etwaigen Dosisänderungen aufgrund der UAW machen. Abschließend wird abgefragt, ob aufgrund der UAW Behandlungsmaßnahmen oder eine stationäre Behandlung notwendig waren und wie der aktuelle Zustand des Patienten bzgl. der UAW ist.
Auswertungshinweise
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Bedeutung der Ergebnisse
Die Meldung von UAW und UAW-Verdachtsfällen hilft die Arzneimitteltherapie sicherer zu gestalten. Abgesehen davon ermöglichen die Informationen aus diesem Fragebogen dem Arzt, die individuelle Therapie seiner Patienten anzupassen, z.B. durch Dosisanpassungen oder den Austausch eines Medikaments. Dies führt zu einer höheren Lebensqualität und besseren Compliance der Patienten, sowie zu einer Verringerung von UAW-bedingten Vorstellungen in den Notaufnahmen und Krankenhausaufenthalten. Die Arzneimitteltherapie wird dadurch effektiver und sicherer, was wiederum den Behandlungserfolg steigert und die Kosten für das Gesundheitssystem reduziert.
Komponenten des Zeitpunktberichts in iDocLive®
Nachfolgend können Sie die Komponenten der in iDocLive erstellten Zeitpunktberichte einsehen. Diese Darstellung richtet sich insbesondere an Behandelnde.
Kurzbeschreibung
Als unerwünschte Arzneimittelwirkung, kurz UAW, bezeichnet man weitere, in der Regel schädliche bzw. unbeabsichtigte Wirkungen eines Medikaments bzw. einer pharmakologischen Substanz, die zusätzlich zur gewünschten Hauptwirkung auftreten. Der Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sammelt Informationen darüber, ob der Patient seit seiner letzten Vorstellung beim Arzt unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) oder arzneimittelbedingte Nebenwirkungen bei sich beobachtet hat. Ärzte sind gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Aber auch Patienten oder deren Angehörige sind angefordert, UAW zu melden, um so dazu beizutragen, den Gebrauch von Arzneimitteln sicherer zu machen. Bereits der Verdacht auf einen unsachlichen Zusammenhang zwischen der Anwendung eines Arzneimittels oder Medizinprodukts und einer unerwünschten Reaktion sollte zu einer Meldung führen.[3]
Die Fragen im Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sind angelehnt an den Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen des BfArM. Als erstes muss der Patient abgeben, ob er seit dem letzten Besuch beim Arzt eine UAW beobachtet hat. Bei einer positiven Antwort werden weitere Angaben zu dieser UAW abgefragt, wie eine genaue Beschreibung, Beginn der UAW, ob und wann die Nebenwirkung endete (falls zutreffend) und die Stärke der UAW. Anschließend soll der Patient angeben, ob und wenn ja welches Medikament er verdächtigt für die UAW verantwortlich zu sein und weitere Angaben zur Dosierung sowie etwaigen Dosisänderungen aufgrund der UAW machen. Abschließend wird abgefragt, ob aufgrund der UAW Behandlungsmaßnahmen oder eine stationäre Behandlung notwendig waren und wie der aktuelle Zustand des Patienten bzgl. der UAW ist.
Grenzwerte
Bei diesem Fragebogen wird kein Score errechnet, daher gibt es auch keine Grenzwerte.
Einsatzgebiete
Die Meldung von UAW und UAW-Verdachtsfällen hilft die Arzneimitteltherapie sicherer zu gestalten. Abgesehen davon ermöglichen die Informationen aus diesem Fragebogen dem Arzt, die individuelle Therapie seiner Patienten anzupassen, z.B. durch Dosisanpassungen oder den Austausch eines Medikaments. Dies führt zu einer höheren Lebensqualität und besseren Compliance der Patienten, sowie zu einer Verringerung von UAW-bedingten Vorstellungen in den Notaufnahmen und Krankenhausaufenthalten. Die Arzneimitteltherapie wird dadurch effektiver und sicherer, was wiederum den Behandlungserfolg steigert und die Kosten für das Gesundheitssystem reduziert.
Anmerkung
Im Fragebogen verwendete Medien
In diesem Fragebogen werden keine Medien verwendet.
Versionen
iDocLive Versionierung
Aktuell gültige Version
v1.0.0
Versionshistorie
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Fragebogenfassungen
Der Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen ist kein validiertes Instrument und in dieser Fassung nur in iDocLive verfügbar. Die Patientenangaben werden nicht zur Score-Berechnung verwendet und dienen der Dokumentation und der Information des Behandlers.
Weitere Versionen:
Umfang
Der Fragebogen enthält 20 Fragen (12 Single Choice, 8 Freitext). Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 5 Minuten.
Unter folgendem Link können Sie den Fragebogenumfang mit allen Fragen einsehen: UAW - Fragebogen
Siehe auch
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Schurig, Marlen/Böhme, Miriam/Just, Katja/Scholl et al., Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) in der Krankenhausnotaufnahme Prävalenz von UAW-Verdachtsfällen in vier Notaufnahmezentren in Deutschland, in: Deutsches Ärzteblatt International 2018, 115: 251–8, abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/197352/Unerwuenschte-Arzneimittelwirkungen-(UAW)-in-der-Krankenhausnotaufnahme
- ↑ Unerwünschte Arneimittelwirkungen als Grund für eine Krankenhausaufnahme. Der Arzneimittelbrief, Jg. 36, S 94; Ausgabe 12 / 2002. abrufbar unter: https://der-arzneimittelbrief.com/artikel/2002/unerwuenschte-arneimittelwirkungen-als-grund-fuer-eine-krankenhausaufnahme
- ↑ 3,0 3,1 Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern. Gemeinsam erarbeitet von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Deutsches Ärzteblatt 104 (21), 1533 - 1534, 25. Mai 2007, abrufbar unter: https://www.akdae.de/fileadmin/user_upload/akdae/Arzneimittelsicherheit/UAW-Meldung/Info/UAW-Leitfaden-Kinder.pdf