Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW): Unterschied zwischen den Versionen

Aus iDocLive2 Wiki
(→‎Inhaltlicher Aufbau: Inhalte eingefügt)
(Inhalte angepasst)
Zeile 7: Zeile 7:


Als unerwünschte Arzneimittelwirkung, kurz UAW, bezeichnet man weitere, in der Regel schädliche bzw. unbeabsichtigte Wirkungen eines Medikaments bzw. einer pharmakologischen Substanz, die zusätzlich zur gewünschten Hauptwirkung auftreten. Weltweit sind etwa 5–10 % aller Krankenhausaufnahmen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) zurückzuführen. In Deutschland sind UAW der Grund für 6,5 % der Vorstellungen in der Notaufnahme.<ref>Schurig, Marlen/Böhme, Miriam/Just, Katja/Scholl et al., Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) in der Krankenhausnotaufnahme Prävalenz von UAW-Verdachtsfällen in vier Notaufnahmezentren in Deutschland, in: Deutsches Ärzteblatt International 2018, 115: 251–8, abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/197352/Unerwuenschte-Arzneimittelwirkungen-(UAW)-in-der-Krankenhausnotaufnahme</ref> Abgesehen davon treten bei bis zu 10% der stationär behandelten Patienten im Laufe der Behandlung UAW auf.<ref>Unerwünschte Arneimittelwirkungen als Grund für eine Krankenhausaufnahme. Der Arzneimittelbrief, Jg. 36, S 94; Ausgabe 12 / 2002<sub>.</sub> abrufbar unter: https://der-arzneimittelbrief.com/artikel/2002/unerwuenschte-arneimittelwirkungen-als-grund-fuer-eine-krankenhausaufnahme</ref>
Als unerwünschte Arzneimittelwirkung, kurz UAW, bezeichnet man weitere, in der Regel schädliche bzw. unbeabsichtigte Wirkungen eines Medikaments bzw. einer pharmakologischen Substanz, die zusätzlich zur gewünschten Hauptwirkung auftreten. Weltweit sind etwa 5–10 % aller Krankenhausaufnahmen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) zurückzuführen. In Deutschland sind UAW der Grund für 6,5 % der Vorstellungen in der Notaufnahme.<ref>Schurig, Marlen/Böhme, Miriam/Just, Katja/Scholl et al., Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) in der Krankenhausnotaufnahme Prävalenz von UAW-Verdachtsfällen in vier Notaufnahmezentren in Deutschland, in: Deutsches Ärzteblatt International 2018, 115: 251–8, abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/197352/Unerwuenschte-Arzneimittelwirkungen-(UAW)-in-der-Krankenhausnotaufnahme</ref> Abgesehen davon treten bei bis zu 10% der stationär behandelten Patienten im Laufe der Behandlung UAW auf.<ref>Unerwünschte Arneimittelwirkungen als Grund für eine Krankenhausaufnahme. Der Arzneimittelbrief, Jg. 36, S 94; Ausgabe 12 / 2002<sub>.</sub> abrufbar unter: https://der-arzneimittelbrief.com/artikel/2002/unerwuenschte-arneimittelwirkungen-als-grund-fuer-eine-krankenhausaufnahme</ref>
Jedes Arzneimittel kann unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) hervorrufen. Vor ihrer Zulassung werden Arzneimittel in klinischen Studien getestet. Die aus diesen Studien gewonnen Erkenntnisse sind aber nicht vollständig, weil sie an einer relativ geringen Anzahl Patienten und unter kontrollierten Bedingungen, die der täglichen Arztpraxis nicht entsprechen durchgeführt werden. Sie müssen ergänzt werden, z. B. durch gezielte Studien zur Arzneimittelüberwachung oder durch das Spontanmeldesystem für UAW. Ärzte sind gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Aber auch Patienten oder Angehörige von Patienten sollen UAW melden. Sie tragen damit dazu bei, den Gebrauch von Arzneimitteln sicherer zu machen. Schon der Verdacht, dass zwischen der Anwendung eines Arzneimittels bzw. Medizinprodukts und einer unerwünschten Reaktion ein ursächlicher Zusammenhang bestehen könnte, sollte zu einer Meldung führen.<ref name=":0">Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern. Gemeinsam erarbeitet von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Deutsches Ärzteblatt 104 (21), 1533 - 1534, 25. Mai 2007, abrufbar unter: https://www.akdae.de/fileadmin/user_upload/akdae/Arzneimittelsicherheit/UAW-Meldung/Info/UAW-Leitfaden-Kinder.pdf</ref>


===Inhaltlicher Aufbau===
===Inhaltlicher Aufbau===
Zeile 15: Zeile 17:


===Bedeutung der Ergebnisse===
===Bedeutung der Ergebnisse===
Jedes Arzneimittel kann unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) hervorrufen. Vor ihrer Zulassung werden Arzneimittel in klinischen Studien getestet. Die aus diesen Studien gewonnen Erkenntnisse sind aber nicht vollständig, weil sie an einer relativ geringen Anzahl Patienten und unter kontrollierten Bedingungen, die der täglichen Arztpraxis nicht entsprechen durchgeführt werden. Sie müssen ergänzt werden, z. B. durch gezielte Studien zur Arzneimittelüberwachung oder durch das Spontanmeldesystem für UAW. Ärzte sind gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Aber auch Patienten oder Angehörige von Patienten sollen UAW melden. Sie tragen damit dazu bei, den Gebrauch von Arzneimitteln sicherer zu machen. Schon der Verdacht, dass zwischen der Anwendung eines Arzneimittels bzw. Medizinprodukts und einer unerwünschten Reaktion ein ursächlicher Zusammenhang bestehen könnte, sollte zu einer Meldung führen.<ref>Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern. Gemeinsam erarbeitet von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Deutsches Ärzteblatt 104 (21), 1533 - 1534, 25. Mai 2007, abrufbar unter: https://www.akdae.de/fileadmin/user_upload/akdae/Arzneimittelsicherheit/UAW-Meldung/Info/UAW-Leitfaden-Kinder.pdf</ref>
Die Meldung von UAW und UAW-Verdachtsfällen hilft die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen. Abgesehen davon ermöglichen die Informationen aus diesem Fragebogen dem Arzt die individuelle Therapie seiner Patienten anzupassen, z.B. die Dosis zu reduzieren oder sogar ein Medikament auszutauschen. Das führt zu einer höheren Lebensqualität und besseren Compliance der Patienten, weniger UAW-bedingter Vorstellungen in den Notaufnahmen und Krankenhausaufenthalten. Die Arzneimitteltherapie wird dadurch effektiver und sicherer, was wiederum den Behandlungserfolg steigert und die Kosten für das Gesundheitssystem reduziert.
 
 
<span style="color: red; font-style: italic">Welche Bedeutung haben die Ergebnisse in der Praxis für Diagnosestellung, Therapie, Messung des Behandlungserfolgs etc.</span>
 
==Komponenten des Zeitpunktberichts in iDocLive®==
==Komponenten des Zeitpunktberichts in iDocLive®==
Nachfolgend können Sie die Komponenten der in iDocLive erstellten Zeitpunktberichte einsehen. Diese Darstellung richtet sich insbesondere an Behandelnde.
Nachfolgend können Sie die Komponenten der in iDocLive erstellten Zeitpunktberichte einsehen. Diese Darstellung richtet sich insbesondere an Behandelnde.


===Kurzbeschreibung===
===Kurzbeschreibung===
<span style="color: red; font-style: italic">Beschreibung des Fragebogens für den (weiterbehandelnden) Arzt.</span>
Als unerwünschte Arzneimittelwirkung, kurz UAW, bezeichnet man weitere, in der Regel schädliche bzw. unbeabsichtigte Wirkungen eines Medikaments bzw. einer pharmakologischen Substanz, die zusätzlich zur gewünschten Hauptwirkung auftreten. Der Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sammelt Informationen darüber, ob der Patient seit seiner letzten Vorstellung beim Arzt bei sich eine unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) bzw. eine arzneimittelbedingte Nebenwirkung beobachtet hat. Ärzte sind gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Aber auch Patienten oder Angehörige von Patienten sollen UAW melden. Sie tragen damit dazu bei, den Gebrauch von Arzneimitteln sicherer zu machen. Schon der Verdacht, dass zwischen der Anwendung eines Arzneimittels bzw. Medizinprodukts und einer unerwünschten Reaktion ein ursächlicher Zusammenhang bestehen könnte, sollte zu einer Meldung führen.<ref name=":0" />
 


Die Fragen im Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sind angelehnt an den Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen des BfArM. Als erstes muss der Patient abgeben, ob er seit dem letzten Besuch beim Arzt eine UAW beobachtet hat. Falls die Antwort positiv ist, werden weitere Angaben zu dieser UAW abgefragt wie eine genaue Beschreibung, Beginn der UAW, ob und wann die Nebenwirkung endete, Stärke der UAW. Anschließend soll der Patient angeben ob und wenn ja welches Medikament er verdächtigt für die UAW verantwortlich zu sein und weitere Angaben zur Dosierung und wegen der UAW vorgenommener Dosisänderung machen. Zum Schluss wir abgefragt, ob Behandlungsmaßnahmen oder eine stationäre Behandlung aufgrund der UAW notwendig waren und wie der aktuelle Zustand des Patienten bzgl. der UAW ist.
===Grenzwerte===
===Grenzwerte===
Bei diesem Fragebogen wird kein Score errechnet, daher gibt es auch keine Grenzwerte.
Bei diesem Fragebogen wird kein Score errechnet, daher gibt es auch keine Grenzwerte.


===Einsatzgebiete===
===Einsatzgebiete===
<span style="color: red; font-style: italic">Zweck des Fragebogens, Informationen, die abgefragt werden und Art der Abfrage, Dimensionen, die erfasst werden,  Vorteile gegenüber anderer Fragebögen und was der Arzt daraus erfahren kann.</span>
Die Meldung von UAW und UAW-Verdachtsfällen hilft die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen. Abgesehen davon ermöglichen die Informationen aus diesem Fragebogen dem Arzt die individuelle Therapie seiner Patienten anzupassen, z.B. die Dosis zu reduzieren oder sogar ein Medikament auszutauschen. Das führt zu einer höheren Lebensqualität und besseren Compliance der Patienten, weniger UAW-bedingter Vorstellungen in den Notaufnahmen und Krankenhausaufenthalten. Die Arzneimitteltherapie wird dadurch effektiver und sicherer, was wiederum den Behandlungserfolg steigert und die Kosten für das Gesundheitssystem reduziert.


===Anmerkung===
===Anmerkung===
Zeile 50: Zeile 48:
   
   
===Fragebogenfassungen===
===Fragebogenfassungen===
<span style="color: red; font-style: italic">Kurze Beschreibung der aktuell in IDL verwendeten Fassung des Fragebogens. Hier soll auch beschrieben werden falls zusätzliche Fragen zu einem validierten Fragebogen eingefügt wurden, Fragen entfernt oder verändert wurden.
Der Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen ist kein validiertes Instrument und in dieser Fassung nur in iDocLive verfügbar. Die Patientenangaben werden nicht zur Score-Berechnung verwendet und dienen der Dokumentation und der Information des Behandlers.
z.B. In iDocLive ist derzeit die (deutsche) Kurzform/die (deutsche) Standardversion des Name des Fragebogens mit XY inhaltlichen Fragen verfügbar. Dieser enthält zusätzlich zu den XY Fragen auch eine Frage zu ......, die bei der Score-Berechnung nicht berücksichtigt wird. 
Bei iDocLive-eigenen nicht-validierten Fragebögen soll folgender Satz verwendet werden: Name des Fragebogens ist kein validiertes Instrument und in dieser Fassung nur in iDocLive verfügbar. Die Patientenangaben werden nicht zur Score-Berechnung verwendet und dienen der Dokumentation und der Information des Behandlers.</span>


'''Weitere Versionen:'''   
'''Weitere Versionen:'''   
Zeile 68: Zeile 64:


==Weblinks==
==Weblinks==
* BMI-Grenzwerte für Europa der WHO. Online verfügbar unter: https://www.euro.who.int/en/health-topics/disease-prevention/nutrition/a-healthy-lifestyle/body-mass-index-bmi?source=post_page
==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
<references />
<references />


<span style="color: red; font-style: italic">Die liste der verwendeten Referenzen wird von Mediawiki automatisch erstellt. Dafür müssen die Referenzen im Text richtig eingegeben werden (s. Anleitungskasten an Anfang der Seite).</span>
 


[[Kategorie:Fragebogen]]
[[Kategorie:Fragebogen]]

Version vom 9. Mai 2023, 09:27 Uhr

Hier finden Sie Informationen zum inhaltlichen Aufbau des Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogens und zur Bedeutung der damit gewonnenen Ergebnisse. Darüber hinaus können Sie den Umfang, sowie die in iDocLive verfügbaren Versionen einsehen.

Beschreibung

Der Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sammelt Informationen darüber, ob der Patient seit seiner letzten Vorstellung beim Arzt bei sich eine unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) bzw. eine arzneimittelbedingte Nebenwirkung beobachtet hat.

Als unerwünschte Arzneimittelwirkung, kurz UAW, bezeichnet man weitere, in der Regel schädliche bzw. unbeabsichtigte Wirkungen eines Medikaments bzw. einer pharmakologischen Substanz, die zusätzlich zur gewünschten Hauptwirkung auftreten. Weltweit sind etwa 5–10 % aller Krankenhausaufnahmen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) zurückzuführen. In Deutschland sind UAW der Grund für 6,5 % der Vorstellungen in der Notaufnahme.[1] Abgesehen davon treten bei bis zu 10% der stationär behandelten Patienten im Laufe der Behandlung UAW auf.[2]

Jedes Arzneimittel kann unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) hervorrufen. Vor ihrer Zulassung werden Arzneimittel in klinischen Studien getestet. Die aus diesen Studien gewonnen Erkenntnisse sind aber nicht vollständig, weil sie an einer relativ geringen Anzahl Patienten und unter kontrollierten Bedingungen, die der täglichen Arztpraxis nicht entsprechen durchgeführt werden. Sie müssen ergänzt werden, z. B. durch gezielte Studien zur Arzneimittelüberwachung oder durch das Spontanmeldesystem für UAW. Ärzte sind gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Aber auch Patienten oder Angehörige von Patienten sollen UAW melden. Sie tragen damit dazu bei, den Gebrauch von Arzneimitteln sicherer zu machen. Schon der Verdacht, dass zwischen der Anwendung eines Arzneimittels bzw. Medizinprodukts und einer unerwünschten Reaktion ein ursächlicher Zusammenhang bestehen könnte, sollte zu einer Meldung führen.[3]

Inhaltlicher Aufbau

Die Fragen im Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sind angelehnt an den Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen des BfArM. Als erstes muss der Patient abgeben, ob er seit dem letzten Besuch beim Arzt eine UAW beobachtet hat. Falls die Antwort positiv ist, werden weitere Angaben zu dieser UAW abgefragt wie eine genaue Beschreibung, Beginn der UAW, ob und wann die Nebenwirkung endete, Stärke der UAW. Anschließend soll der Patient angeben ob und wenn ja welches Medikament er verdächtigt für die UAW verantwortlich zu sein und weitere Angaben zur Dosierung und wegen der UAW vorgenommener Dosisänderung machen. Zum Schluss wir abgefragt, ob Behandlungsmaßnahmen oder eine stationäre Behandlung aufgrund der UAW notwendig waren und wie der aktuelle Zustand des Patienten bzgl. der UAW ist.

Auswertungshinweise

/

Bedeutung der Ergebnisse

Die Meldung von UAW und UAW-Verdachtsfällen hilft die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen. Abgesehen davon ermöglichen die Informationen aus diesem Fragebogen dem Arzt die individuelle Therapie seiner Patienten anzupassen, z.B. die Dosis zu reduzieren oder sogar ein Medikament auszutauschen. Das führt zu einer höheren Lebensqualität und besseren Compliance der Patienten, weniger UAW-bedingter Vorstellungen in den Notaufnahmen und Krankenhausaufenthalten. Die Arzneimitteltherapie wird dadurch effektiver und sicherer, was wiederum den Behandlungserfolg steigert und die Kosten für das Gesundheitssystem reduziert.

Komponenten des Zeitpunktberichts in iDocLive®

Nachfolgend können Sie die Komponenten der in iDocLive erstellten Zeitpunktberichte einsehen. Diese Darstellung richtet sich insbesondere an Behandelnde.

Kurzbeschreibung

Als unerwünschte Arzneimittelwirkung, kurz UAW, bezeichnet man weitere, in der Regel schädliche bzw. unbeabsichtigte Wirkungen eines Medikaments bzw. einer pharmakologischen Substanz, die zusätzlich zur gewünschten Hauptwirkung auftreten. Der Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sammelt Informationen darüber, ob der Patient seit seiner letzten Vorstellung beim Arzt bei sich eine unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) bzw. eine arzneimittelbedingte Nebenwirkung beobachtet hat. Ärzte sind gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Aber auch Patienten oder Angehörige von Patienten sollen UAW melden. Sie tragen damit dazu bei, den Gebrauch von Arzneimitteln sicherer zu machen. Schon der Verdacht, dass zwischen der Anwendung eines Arzneimittels bzw. Medizinprodukts und einer unerwünschten Reaktion ein ursächlicher Zusammenhang bestehen könnte, sollte zu einer Meldung führen.[3]

Die Fragen im Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen sind angelehnt an den Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen des BfArM. Als erstes muss der Patient abgeben, ob er seit dem letzten Besuch beim Arzt eine UAW beobachtet hat. Falls die Antwort positiv ist, werden weitere Angaben zu dieser UAW abgefragt wie eine genaue Beschreibung, Beginn der UAW, ob und wann die Nebenwirkung endete, Stärke der UAW. Anschließend soll der Patient angeben ob und wenn ja welches Medikament er verdächtigt für die UAW verantwortlich zu sein und weitere Angaben zur Dosierung und wegen der UAW vorgenommener Dosisänderung machen. Zum Schluss wir abgefragt, ob Behandlungsmaßnahmen oder eine stationäre Behandlung aufgrund der UAW notwendig waren und wie der aktuelle Zustand des Patienten bzgl. der UAW ist.

Grenzwerte

Bei diesem Fragebogen wird kein Score errechnet, daher gibt es auch keine Grenzwerte.

Einsatzgebiete

Die Meldung von UAW und UAW-Verdachtsfällen hilft die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen. Abgesehen davon ermöglichen die Informationen aus diesem Fragebogen dem Arzt die individuelle Therapie seiner Patienten anzupassen, z.B. die Dosis zu reduzieren oder sogar ein Medikament auszutauschen. Das führt zu einer höheren Lebensqualität und besseren Compliance der Patienten, weniger UAW-bedingter Vorstellungen in den Notaufnahmen und Krankenhausaufenthalten. Die Arzneimitteltherapie wird dadurch effektiver und sicherer, was wiederum den Behandlungserfolg steigert und die Kosten für das Gesundheitssystem reduziert.

Anmerkung

Im Fragebogen verwendete Medien

In diesem Fragebogen werden keine Medien verwendet.

Versionen

iDocLive Versionierung

Aktuell gültige Version

v1.0.0

Versionshistorie

/

Fragebogenfassungen

Der Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Fragebogen ist kein validiertes Instrument und in dieser Fassung nur in iDocLive verfügbar. Die Patientenangaben werden nicht zur Score-Berechnung verwendet und dienen der Dokumentation und der Information des Behandlers.

Weitere Versionen:

Umfang

Der Fragebogen enthält 20 Fragen (12 Single Choice, 8 Freitext). Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 5 Minuten.

Unter folgendem Link können Sie den Fragebogenumfang mit allen Fragen einsehen: "Wikilink"

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Schurig, Marlen/Böhme, Miriam/Just, Katja/Scholl et al., Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) in der Krankenhausnotaufnahme Prävalenz von UAW-Verdachtsfällen in vier Notaufnahmezentren in Deutschland, in: Deutsches Ärzteblatt International 2018, 115: 251–8, abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/197352/Unerwuenschte-Arzneimittelwirkungen-(UAW)-in-der-Krankenhausnotaufnahme
  2. Unerwünschte Arneimittelwirkungen als Grund für eine Krankenhausaufnahme. Der Arzneimittelbrief, Jg. 36, S 94; Ausgabe 12 / 2002. abrufbar unter: https://der-arzneimittelbrief.com/artikel/2002/unerwuenschte-arneimittelwirkungen-als-grund-fuer-eine-krankenhausaufnahme
  3. 3,0 3,1 Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern. Gemeinsam erarbeitet von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Deutsches Ärzteblatt 104 (21), 1533 - 1534, 25. Mai 2007, abrufbar unter: https://www.akdae.de/fileadmin/user_upload/akdae/Arzneimittelsicherheit/UAW-Meldung/Info/UAW-Leitfaden-Kinder.pdf